Zwei Sanitätsgruppen führen sanitätsdienstliche Maßnahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Zustände und zur Herstellung der Transportfähigkeit durch. Sie wirken auch im Fachdienst Betreuung mit.
Die zweite Sanitätsgruppe besteht aus
- der Gruppenführerin oder dem Gruppenführer,
- der Ärztin oder dem Arzt,
- zwei Rettungssanitäterinnen oder Rettungssanitätern,
- zwei Rettungssanitäterinnen oder Rettungshelferinnen oder Rettungssanitätern oder Rettungshelfern,
- drei Rettungshelferinnen oder Sanitätshelferinnen oder Rettungshelfern oder Sanitätshelfern mit
- einem Gerätewagen (GW) Sanität und
- einem Mannschaftstransportwagen (MTW).