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Foto: O.Kretschmer
Foto: DRK Peine

Die Führungsgruppe Niedersachsen

Die Verbände Behandlungsplatz 50 (BHP 50 NDS) und Betreuungsplatz 500 (BTP 500 NDS) werden durch die Verbandsführerin oder den Verbandsführer mit einer Führungsgruppe geführt. Mehrere Züge Sanität und Betreuung oder Wasserrettungsdienst werden durch eine
Führungsgruppe geführt.

Wie ist die Komponente ausgestattet?

Die Führungsgruppe NDS besteht aus
  • Verbandsführerin oder Verbandsführer,
  • stellvertretender Verbandsführerin oder stellvertretendem Verbandsführer,
  • medizinischer Leiterin oder medizinischem Leiter (u. a. für den BHP)
  • Zugführerin oder Zugführer,
  • Gruppenführerin oder Gruppenführer,
  • zwei Sprechfunkerinnen/Melderinnen oder Sprechfunkern/Meldern,
  • zwei Führungsassistentinnen oder Führungsassistenten
  • mit einem Führungskraftwagen und
  • einem Kommandowagen.

Aufgaben der Führungsgruppe

Einer Verbandsführung mit Führungsgruppe können im Einsatz bis zu drei BHP 50 (damit ein BHP 150) oder drei BTP 500 (damit ein BTP 1.500) unterstellt werden. Der Verbandsführerin oder dem Verbandsführer kann eine Abschnittsleitung übertragen werden. Der Verbandsführerin oder dem Verbandsführer können weitere taktische Einheiten unterstellt werden. Die Verbandsführerin oder der Verbandsführer ist den unterstellten Einheiten und Führungskräften weisungsbefugt, auch  organisationsübergreifend.
Die Aufgabenwahrnehmung der Verbandsführung sowie der eingesetzten Führungsassistentinnen oder Führungsassistenten richtet sich nach der Dienstvorschrift 100.