
Foto: DRK Peine
Katastrophenschutz in Niedersachsen
Unsere Bereitschaft wirkt aktiv im Katastrophenschutz des Landes Niedersachsen sowie des Landkreises Peine mit. Wir stellen verschiedene Einsatzdienste für den Katastrophenschutz. Auf diesen Seiten erfahren Sie mehr darüber.
Allgemeines
Der Katastrophenschutz in Deutschland ist hinsichtlich der Gesetzgebung und des Verwaltungsvollzuges Ländersache. Mit einigen Abweichungen ist der Katastrophenschutz in den 16 Ländern sowohl rechtlich als auch strukturell im Wesentlichen gleich aufgebaut. Die rechtlichen Grundlagen des niedersächsischen Katastrophenschutzes finden sich im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) vom 14.2.2002 (Neubekanntmachung im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt S. 73), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 07.12.2012 (Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 548).
Zivilschutz ist der Katastrophenschutz im Verteidigungsfall. Dem Bund obliegt insoweit die Gesetzgebungszuständigkeit (Zivilschutzgesetz); über eine Fachverwaltung nimmt er Einfluss auf die Erledigung der Aufgabe im Zivilschutz, die ebenfalls bei den Ländern liegt. Träger des Zivilschutzes sind die staatlichen, kommunalen und privaten Einrichtungen, die auch den Katastrophenschutz zu Friedenszeiten sicherstellen. Ihre Einsatzmittel und -kräfte werden durch vom Bund finanzierte Ausrüstung und Ausbildung ergänzt. Bei der Darstellung des Katastrophenschutzes muss zunächst ein verbreitetes Vorverständnis ausgeräumt werden; weder in Niedersachsen noch in den anderen Ländern ist "der Katastrophenschutz" eine konkret abgrenzbare Aufgabe der Gefahrenabwehr etwa wie Brandschutz oder Verbrechensbekämpfung. Der Katastrophenschutz wird nicht aus präsenten, einer Behörde zugeordneten Einsatzkräften gebildet und er besteht auch nicht als dauerhaft vorhandene Hilfstruppe, der kontinuierliche Aufgaben zugewiesen sind. Katastrophenschutz ist vielmehr ein Organisationsprinzip für eine Vielzahl von Aufgabenträgern, Einsatzkräfte und allen anderen, die zur Gefahrenabwehr bei einer Großschadenslage eingesetzt werden können und zentral geleitet werden.
Zivilschutz ist der Katastrophenschutz im Verteidigungsfall. Dem Bund obliegt insoweit die Gesetzgebungszuständigkeit (Zivilschutzgesetz); über eine Fachverwaltung nimmt er Einfluss auf die Erledigung der Aufgabe im Zivilschutz, die ebenfalls bei den Ländern liegt. Träger des Zivilschutzes sind die staatlichen, kommunalen und privaten Einrichtungen, die auch den Katastrophenschutz zu Friedenszeiten sicherstellen. Ihre Einsatzmittel und -kräfte werden durch vom Bund finanzierte Ausrüstung und Ausbildung ergänzt. Bei der Darstellung des Katastrophenschutzes muss zunächst ein verbreitetes Vorverständnis ausgeräumt werden; weder in Niedersachsen noch in den anderen Ländern ist "der Katastrophenschutz" eine konkret abgrenzbare Aufgabe der Gefahrenabwehr etwa wie Brandschutz oder Verbrechensbekämpfung. Der Katastrophenschutz wird nicht aus präsenten, einer Behörde zugeordneten Einsatzkräften gebildet und er besteht auch nicht als dauerhaft vorhandene Hilfstruppe, der kontinuierliche Aufgaben zugewiesen sind. Katastrophenschutz ist vielmehr ein Organisationsprinzip für eine Vielzahl von Aufgabenträgern, Einsatzkräfte und allen anderen, die zur Gefahrenabwehr bei einer Großschadenslage eingesetzt werden können und zentral geleitet werden.
Was ist eine Katastrophe?
Der Katastrophenschutz als Organisationsprinzip hat zwei Aspekte:
- Verfahren und Organisation der Bekämpfung von Großschadenslagen
- Einsatz und Führung von Hilfskräften.
Für einen Schadensfall, in welcher Form auch immer, ist im Regelfall - wenn nicht andere Behörden damit beauftragt sind - die Behörde der allgemeinen Gefahrenabwehr, die Gemeinde zuständig. Zunächst haben die Katastrophenschutzbehörden z.B. bei einem Brand oder einem Eisenbahnunglück keine originäre Zuständigkeit. Die Behörden der allgemeinen oder besonderen Gefahrenabwehr, oder andere untere Verwaltungsbehörden bleiben zuständig bis zu dem Zeitpunkt, in dem die Katastrophenschutzbehörde den Katastrophenfall feststellt. Erst mit dieser Feststellung geht die Zuständigkeit automatisch auf diese Behörde über, die dann die zentrale Leitung der Bekämpfungsmaßnahmen übernimmt und die Aufgabenerledigung koordiniert. Alle diese Behörden und Einrichtungen haben sich dann der Katastrophenschutzbehörde zu unterstellen oder Amtshilfe zu leisten.
Für die Feststellung des Katastrophenfalles gibt es eine Regelung im Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz, die besagt, dass ein Katastrophenfall
ein Notstand ist, der Leben, Gesundheit oder die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung, die Umwelt oder erhebliche Sachwerte in einem solchen Maße gefährdet oder beeinträchtigt, dass seine Bekämpfung durch die zuständigen Behörden und die notwendigen Einsatz- und Hilfskräfte eine zentrale Leitung erfordert. Die Katastrophe weist also nach ihrer gesetzlichen Definition eine quantitative und qualitative Dimension auf:
- Die Gefährdung bestimmter Rechtsgüter und
- die Erforderlichkeit der Führung einer Vielzahl unterschiedlicher Einsatzkräfte
- über einen längeren Zeitraum und
- die einheitliche Koordination und Vernetzung von Behörden und Einrichtungen.
Sobald sich eine Katastrophe auf die Zuständigkeitsbereiche mehrerer Katastrophenschutzbehörden erstreckt oder mehrere Katastrophenfälle gleichzeitig auftreten, können Polizeidirektionen die zentrale Leitung der Bekämpfung selbst übernehmen.
Einsatzkräfte
Unter dem Begriff Katastrophenschutz als Instrument der Gefahrenabwehr versteht man vor allem die Einsatzkräfte der verschiedenen Organisationen.
In der Dankesurkunde der Landesregierung, die sich an alle richtete, die bei der Bewältigung der Eisenbahn-Katastrophe von Eschede eingesetzt waren, werden über 20 Einrichtungen, Behörden, Organisationen und Berufsgruppen genannt, die mit über 4.000 Personen im Einsatz waren. Hierin zeigt sich schon, wie schwierig es ist, Einsatzkräfte unter dem Oberbegriff Katastrophenschutz von anderen Bereichen abzugrenzen, weil je nach Art der Katastrophe die verschiedensten Zuständigkeiten und Kompetenzen gefragt sein können.
Unter den Katastrophenschutzkräften im engeren Sinne sind u. a. die Hilfsorganisationen:
Deutsches Rotes Kreuz
Arbeiter-Samariter-Bund
Malteser Hilfsdienst
Johanniter-Unfall-Hilfe und
Deutsche Lebensrettungsgesellschaft
zu verstehen.
An der Küste kommt noch die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger hinzu.
Die Hilfsorganisationen betreiben Seenotrettungskreuzer, Überwachungszentralen wie das Maritim Rescue Coordination Center, Sanitäts- und Betreuungszüge , Feldküchen, Fernmeldezüge, Wasserrettungszüge, bilden Such- und Rettungshunde aus und sind im Wesentlichen auf die Rettung von Menschen trainiert. Eines der wichtigsten Standbeine des Katastrophenschutzes sind die kommunalen Feuerwehren. Sowohl die Freiwilligen wie die Berufsfeuerwehren sind sogenannte unselbständige Anstalten des öffentlichen Rechts der Kommunen, deren Einsatz und Organisation nach Landesrecht geregelt sind. Aufgrund ihrer flächendeckenden Organisation sind die Feuerwehren mit 3410 Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehren und mit neun Berufsfeuerwehren von besonderem Gewicht für den Katastrophenschutz. Insgesamt gibt es in Niedersachsen rund 140.000 Feuerwehr-Einsatzkräfte. Neben der Polizei sind die Feuerwehren regelmäßig zuerst am Einsatzort und können in vielen Fällen erste Maßnahmen ergreifen. Eine wichtige Klammer zwischen den Hilfsorganisationen und der Feuerwehr ist der von beiden Bereichen betriebene Rettungsdienst, d.h. alltäglicher und qualifizierter Krankentransport. Im Katastrophenfall wird er in Kombination mit den Einsatzkräften der Sanitäts- und Betreuungszüge von den sogenannten Leitenden Notärzten koordiniert. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Nds. Rettungsdienstgesetz. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Katastrophenschutzeinsatzkräfte ist die Polizei. Ihre Aufgaben reichen von der Sicherung des Einsatzortes über Verkehrslenkung bis zur Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen. Das ist gewissermaßen die Kerntruppe, die im direkten Zugriff der Katastrophenschutzbehörde steht. Weitere Kräfte, die sich unterstellen oder je nach Selbstverständnis auch überwiegend selbständig agieren, sind solche des Bundes oder anderer Länder, die im Wege der Amtshilfe tätig werden. Hier ist zunächst das Technische Hilfswerk zu nennen, eine Anstalt des Bundes mit dem Schwerpunkt technische Rettung und Bergung sowie technische Logistik. 6500 Helferinnen und Helfer stehen in Niedersachsen zur Verfügung. Hinzu kommt die Bundespolizei, die besonders als Nachfolger des Bundesgrenzschutzes eine gewichtige Rolle spielt.. Zentrale Bedeutung bei Großschadenslagen, bei denen es besonders auf massiven Personaleinsatz ankommt, wie bei Sturmfluten oder Überschwemmungen, hat die Bundeswehr. Das Grundgesetz sieht vor, dass die Länder bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall die Streitkräfte anfordern können. In einer umfangreichen Alarmplanregelung, der in Abstimmung mit den zivilen Behörden erlassen wurde, hat die Bundeswehr detailliertes Regelwerk für Wasser-, Unwetter-, Brand- und Schneekatastrophen, sowie für sämtliche technischen Großschadensfälle erlassen. Dies befähigt sie schnell und umfassend zu helfen. Das wurde nicht nur bei der Bekämpfung des Oderhochwassers deutlich, sondern zeigt sich auch, wenn es darum geht, hier in Niedersachsen die Waldbrandbekämpfung zu organisieren. 5 to Wasser in Außenlastbehältern zur Brandbekämpfung aus der Luft können nur von Bundeswehrhubschraubern transportiert werden und nur Panzer können Schneisen gegen das Feuer schlagen. Die Bundeswehr ist für den Katastrophenschutz unverzichtbar, auch wenn die Standortschließungen und -reduzierungen in Niedersachsen zu erheblichen Einschnitten geführt haben. Ebenso hilfreich erweisen sich auch regelmäßig die ausländischen Streitkräfte, die wie die Bundeswehr für Katastrophenschutzeinsätze in Niedersachsen zur Verfügung stehen. Ein entsprechendes Abkommen mit den britischen Streitkräften ist zur Zeit geplant.
In der Dankesurkunde der Landesregierung, die sich an alle richtete, die bei der Bewältigung der Eisenbahn-Katastrophe von Eschede eingesetzt waren, werden über 20 Einrichtungen, Behörden, Organisationen und Berufsgruppen genannt, die mit über 4.000 Personen im Einsatz waren. Hierin zeigt sich schon, wie schwierig es ist, Einsatzkräfte unter dem Oberbegriff Katastrophenschutz von anderen Bereichen abzugrenzen, weil je nach Art der Katastrophe die verschiedensten Zuständigkeiten und Kompetenzen gefragt sein können.
Unter den Katastrophenschutzkräften im engeren Sinne sind u. a. die Hilfsorganisationen:
Deutsches Rotes Kreuz
Arbeiter-Samariter-Bund
Malteser Hilfsdienst
Johanniter-Unfall-Hilfe und
Deutsche Lebensrettungsgesellschaft
zu verstehen.
An der Küste kommt noch die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger hinzu.
Die Hilfsorganisationen betreiben Seenotrettungskreuzer, Überwachungszentralen wie das Maritim Rescue Coordination Center, Sanitäts- und Betreuungszüge , Feldküchen, Fernmeldezüge, Wasserrettungszüge, bilden Such- und Rettungshunde aus und sind im Wesentlichen auf die Rettung von Menschen trainiert. Eines der wichtigsten Standbeine des Katastrophenschutzes sind die kommunalen Feuerwehren. Sowohl die Freiwilligen wie die Berufsfeuerwehren sind sogenannte unselbständige Anstalten des öffentlichen Rechts der Kommunen, deren Einsatz und Organisation nach Landesrecht geregelt sind. Aufgrund ihrer flächendeckenden Organisation sind die Feuerwehren mit 3410 Ortsfeuerwehren der Freiwilligen Feuerwehren und mit neun Berufsfeuerwehren von besonderem Gewicht für den Katastrophenschutz. Insgesamt gibt es in Niedersachsen rund 140.000 Feuerwehr-Einsatzkräfte. Neben der Polizei sind die Feuerwehren regelmäßig zuerst am Einsatzort und können in vielen Fällen erste Maßnahmen ergreifen. Eine wichtige Klammer zwischen den Hilfsorganisationen und der Feuerwehr ist der von beiden Bereichen betriebene Rettungsdienst, d.h. alltäglicher und qualifizierter Krankentransport. Im Katastrophenfall wird er in Kombination mit den Einsatzkräften der Sanitäts- und Betreuungszüge von den sogenannten Leitenden Notärzten koordiniert. Die entsprechenden Regelungen finden sich im Nds. Rettungsdienstgesetz. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Katastrophenschutzeinsatzkräfte ist die Polizei. Ihre Aufgaben reichen von der Sicherung des Einsatzortes über Verkehrslenkung bis zur Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen. Das ist gewissermaßen die Kerntruppe, die im direkten Zugriff der Katastrophenschutzbehörde steht. Weitere Kräfte, die sich unterstellen oder je nach Selbstverständnis auch überwiegend selbständig agieren, sind solche des Bundes oder anderer Länder, die im Wege der Amtshilfe tätig werden. Hier ist zunächst das Technische Hilfswerk zu nennen, eine Anstalt des Bundes mit dem Schwerpunkt technische Rettung und Bergung sowie technische Logistik. 6500 Helferinnen und Helfer stehen in Niedersachsen zur Verfügung. Hinzu kommt die Bundespolizei, die besonders als Nachfolger des Bundesgrenzschutzes eine gewichtige Rolle spielt.. Zentrale Bedeutung bei Großschadenslagen, bei denen es besonders auf massiven Personaleinsatz ankommt, wie bei Sturmfluten oder Überschwemmungen, hat die Bundeswehr. Das Grundgesetz sieht vor, dass die Länder bei einer Naturkatastrophe oder einem besonders schweren Unglücksfall die Streitkräfte anfordern können. In einer umfangreichen Alarmplanregelung, der in Abstimmung mit den zivilen Behörden erlassen wurde, hat die Bundeswehr detailliertes Regelwerk für Wasser-, Unwetter-, Brand- und Schneekatastrophen, sowie für sämtliche technischen Großschadensfälle erlassen. Dies befähigt sie schnell und umfassend zu helfen. Das wurde nicht nur bei der Bekämpfung des Oderhochwassers deutlich, sondern zeigt sich auch, wenn es darum geht, hier in Niedersachsen die Waldbrandbekämpfung zu organisieren. 5 to Wasser in Außenlastbehältern zur Brandbekämpfung aus der Luft können nur von Bundeswehrhubschraubern transportiert werden und nur Panzer können Schneisen gegen das Feuer schlagen. Die Bundeswehr ist für den Katastrophenschutz unverzichtbar, auch wenn die Standortschließungen und -reduzierungen in Niedersachsen zu erheblichen Einschnitten geführt haben. Ebenso hilfreich erweisen sich auch regelmäßig die ausländischen Streitkräfte, die wie die Bundeswehr für Katastrophenschutzeinsätze in Niedersachsen zur Verfügung stehen. Ein entsprechendes Abkommen mit den britischen Streitkräften ist zur Zeit geplant.
Quelle: NMI